|
Definition Ergotherapie
Ergotherapie ist ein sozial-medizinisches Behandlungsverfahren ( Heilmittel nach § 182 Abs. 1 Nr. 1 RVO ). Der Anspruch auf ein Heilmittel und die Richlinie zur Heilmittelverordnung sind im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (u.a. §§ 32,92) festgeschrieben.
Ergotherapie kommt bei Menschen jeden Alters mit motorisch - funktionellen, sensomotorisch - perzeptiven, neuropsychologischen und psychosozialen Störungen zum Einsatz.
Ziel der Ergotherapie
Ziel der Ergotherapie ist es, die individuellen Handlungskompetenzen im täglichen Leben und Beruf zu entwickeln, wiederzuerlangen und / oder zu erhalten. Fähigkeitsstörungen ( Disability ) sollen durch den Einsatz ergotherapeutischer Maßnahmen nicht zu einer dauerhaften Beeinträchtigung ( Handicap ) der persönlichen, sozialen und beruflichen Lebensumstände führen, ggf. auf ein Minimum reduziert bleiben. Dies beinhaltet auch die Verhinderung und / oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit.
Verordnung einer ergotherapeutischen
Behandlung
Ergotherapie gehört zu der Gruppe der Heilberufe wie z.B. Physiotherapie und Logopädie. Eine ergotherapeutische Behandlung kann als Heilmittel zu Lasten der Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie notwendig ist.
Die Notwendigkeit einer ergotherapeutischen Behandlung kann nur ein Arzt feststellen.
|